Erklärung
Die PKS erfasst Straftaten, die der Polizei bekannt geworden sind. Sie enthält unter anderem Fallzahlen, Aufklärungsquoten und Angaben zu Tatverdächtigen nach Straftatengruppen. Straftaten, die nicht angezeigt oder nicht bekannt werden, fehlen („Dunkelfeld“). Veränderungen der Zahlen können deshalb auch durch ein verändertes Anzeigeverhalten, neue Erfassungsregeln oder geänderte Schwerpunkte der Strafverfolgung entstehen, nicht nur durch eine tatsächliche Zu- oder Abnahme.
Bei Cybercrime kommt hinzu, dass die Erfassung schwieriger ist, weil Taten aus dem Ausland begangen werden können oder Schäden nicht sofort auffallen. Die PKS und das Bundeslagebild Cybercrime ergänzen sich, ersetzen aber keine Dunkelfeldforschung.
Bedeutung für Forensik und Ermittlungen
Statistiken liefern Kontext, helfen aber nicht bei der Aufklärung des einzelnen Falls. Aussagen mit Prozentwerten oder Zeitreihen sollten immer auf die jeweilige Quelle und das Berichtsjahr zurückgeführt werden.
Auch gesucht als PKS, Kriminalstatistik, Hellfeld, Kriminalstatistik BKA
Quellen
Quellenlinks zuletzt geprüft am 16.10.2026.